Der Schweizerische Nationalpark gehört zu den bestgeschützten Gebieten der Alpen. Hier führt die Natur uneingeschränkt Regie, wir werden Zeugen der natürlichen Dynamik. Helfen Sie mit, unseren menschlichen Einfluss zu minimieren und dieses einzigartige Naturreservat zu erhalten.
Die Naturschutz-Bestimmungen basieren auf dem Nationalparkgesetz und werden in der Verordnung detailliert aufgelistet:
Hier ein Auszug aus der Nationalparkverordnung:
- Die markierten Wanderwege sowie die mit grauen Pfosten gekennzeichneten Rastplätze dürfen nicht verlassen werden
- Keinerlei Abfälle liegenlassen
- Naturgegenstände wie Tiere, Pflanzen, Hölzer oder Steine dürfen nicht mitgenommen werden
- Kein Mitführen von Hunden, auch nicht an der Leine
- Im Winter ist der Nationalpark geschlossen (Wildruhezone)
- Keine Fahrräder, keine Wintersportarten (Ski- oder Schneeschuhtouren)
- Kein Baden in Seen und Bächen
- Kein Feuer machen (Waldbrandgefahr!)
- Kein Übernachten, auch nicht in Fahrzeugen entlang der Ofenpassstrasse
- Die Natur darf nicht verändert werden
- Keine Verwendung von Drohnen und anderen Fluggeräten: Webseite Bundesamt für Zivilluftfahrt
Die Parkwächter überwachen die Einhaltung der Naturschutz-Bestimmungen und sind befugt, Vergehen zu ahnden.
Nur wenn sich alle unsere jährlich rund 150’000 Besucherinnen und Besucher an diese Regeln halten, sind die Ziele des Nationalparks erreichbar. Zudem haben alle die selben Chancen für interessante Naturbeobachtungen.
- Nationalparkverordnung
- Ordnungsbussen
- Weitere Informationen zu den Besonderheiten des Schweizerischen Nationalparks