Das 1980 erlassene Nationalparkgesetz ist die rechtliche Grundlage des Nationalparks und beschreibt seine Aufgaben. Das Gesetz definiert Wesen und Zweck des Nationalparks:
«Der Nationalpark ist ein Reservat, in dem die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und namentlich die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ihrer natürlichen Entwicklung überlassen wird.»
Das Gesetz gibt den Rahmen für den Schutz des Nationalparks, die detaillierten Bestimmungen sind in der Kantonalen Verordnung aufgeführt. Diese enthält Angaben zu den Schutzzielen, den Wegen, den Verboten und den Strafbestimmungen.
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Nationalparkgesetz
Nationalparkordnung