Naturschutz-Bestimmungen

Der SNP gehört zu den bestgeschützten Gebieten der Alpen. Die Besucher sind Zeugen der dynamischen Prozesse, die dieser Landschaft ihren unvergleichlichen Charakter verleihen. Helfen Sie mit, dieses einzigartige Naturreservat zu erhalten.

Die Naturschutz-Bestimmungen basieren auf dem Nationalparkgesetz und werden in der Verordnung detailliert aufgelistet:

Hier ein Auszug aus der Nationalparkverordnung:

  • Die markierten Wanderwege sowie die mit Pfosten gekennzeichneten Rastplätze dürfen nicht verlassen werden
  • Keinerlei Abfälle liegenlassen
  • Naturgegenstände wie Tiere, Pflanzen, Hölzer oder Steine dürfen nicht mitgenommen werden
  • Kein Mitführen von Hunden, auch nicht an der Leine
  • Im Winter ist der Nationalpark geschlossen (Wildruhezone)
  • Keine Wintersportarten (Ski- oder Schneeschuhtouren), Fahrräder oder Fluggeräte
  • Kein Baden in Seen und Bächen
  • Kein Feuer machen (Waldbrandgefahr!)
  • Kein Übernachten, auch nicht in Fahrzeugen entlang der Ofenpassstrasse
  • Die Natur darf nicht verändert werden

Die Verwendung von Drohnen ist ebenfalls verboten:
Webseite Bundesamt für Zivilluftfahrt

Die Parkwächter überwachen die Einhaltung der Naturschutz-Bestimmungen und sind befugt, Vergehen zu ahnden.
Nur wenn sich alle unsere jährlich rund 150'000 Besucherinnen und Besucher an diese Regeln halten, sind die Ziele des Nationalparks erreichbar. Zudem haben alle die selben Chancen für interessante Naturbeobachtungen.

Nationalparkordnung

Ordnungsbussen

Weitere Informationen zu den Besonderheiten des Schweizerischen Nationalparks